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Beantragen Sie hier die Pflegehilfsmittelpauschale und sichern sich bis zu 40,00 € im Monat!*
Wir helfen Ihnen gerne bei Ihrem Antrag - kommen Sie einfach vor Ort vorbei oder rufen Sie uns an.
*Gem. Sozialgesetzbuch (XI §40) haben pflegebedürftige Versicherte gesetzl. Anspruch auf Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40,00 € im Monat
Zu den erstattungsfähigen Pflegehilfsmitteln zählen beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Schutzbekleidung.
Folgende Bedingungenmüssen erfüllt sein:
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Es liegt ein anerkannte Pflegegrad (Stufe1- 5) vor.
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Die Pflege findet zu Hause oder in einem häusliche Umfeld, z.B. einer Wohngemeinschaft, statt.
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Die Pflege wird durch eine private Person (Angehöriger, Freund oder Bekannter), ggf. auch mit Unterstützung eines professionellen ambulanten Pflegedienstes, durchgeführt.
Menschen, die in einem Pflegeheim leben oder sich in einem Krankenhaus aufhalten, haben keinen Anspruch auf Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel.