

Unsere Leistungen
Pflegehilfsmittelpauschale
über uns beantragen
Nichts verschenken! Beantragen Sie die Pflegehilfsmittelpauschale und sichern sich bis zu 40,00 € im Monat!*
Wir helfen Ihnen gerne bei Ihrem Antrag - kommen Sie einfach vor Ort vorbei oder rufen Sie uns an.
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*Gem. Sozialgesetzbuch (XI §40) haben pflegebedürftige Versicherte gesetzl. Anspruch auf Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40,00 € im Monat
Blutdruckmessung
Sie fühlen sich mal nicht so gut -
kommen Sie gerne bei uns vorbei uns lassen sich Ihren Blutdruck kontrollieren.
Was kann ich für die Pauschale bekommen?
Zu den erstattungsfähigen Pflegehilfsmitteln zählen beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Schutzbekleidung.
Lieferservice
Sollten Sie es nicht zu unseren Öffnungszeiten zu uns schaffen oder krank sein liefern wir Ihre Medikamente gerne zu Ihnen nach Hause.
Sprechen Sie uns hierzu gerne an.
Habe ich Anspruch auf die Pauschale
Folgende Bedingungenmüssen erfüllt sein:
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Es liegt ein anerkannte Pflegegrad (Stufe1- 5) vor.
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Die Pflege findet zu Hause oder in einem häusliche Umfeld, z.B. einer Wohngemeinschaft, statt.
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Die Pflege wird durch eine private Person (Angehöriger, Freund oder Bekannter), ggf. auch mit Unterstützung eines professionellen ambulanten Pflegedienstes, durchgeführt.
Menschen, die in einem Pflegeheim leben oder sich in einem Krankenhaus aufhalten, haben keinen Anspruch auf Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel.
Umfassende Beratung
Diese ist bei uns selbstverständlich, egal was Ihnen auf dem Herzen liegt oder mit welchen Beschwerden Sie zu uns kommen.
Wir finden immer einen Weg.
Kommen Sie vorbei und überzeugen sich selbst.